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Kosten für Sprachkurs und College-Aufenthalt in den USA sind als Werbungskosten abziehbar |
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Kosten für Sprachkurs und College-Aufenthalt in den USA sind als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, wenn sie Voraussetzung für Studium sind FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2006, Az. 1 K 87/05 Die Kosten eines zu Erlangung eines Sprachzertifikats durchgeführten Sprachkurses und eines mehrmonatigen College-Aufenthaltes in den USA sind als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, wenn das Sprachzertifikat und ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt Voraussetzung für die Aufnahme an einer privaten Universität sind bzw. die Aufnahmechancen erhöhen und der Steuerpflichtige das von ihm nach Absolvierung der Universität angestrebte Berufsziel ernsthaft und konsequent verfolgt, die Kosten also hinreichend konkret und objektiv beruflich veranlasst sind. EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 19 |
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